Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Was ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)?
Die Tätigkeit des SiGeKo ergibt sich aus der Baustellenverordnung: wenn die Baustellengröße mehr als 500 Manntage umfasst oder wenn auf einer Baustelle Mitarbeiter von verschiedenen Arbeitgebern eingesetzt werden, dann ist der Einsatz eines SiGeKo vorgeschrieben.
Der SiGeKo hat hierbei die Aufgabe, in den verschiedenen Bauphasen den Bauherrn, den Architekten und die ausführenden Unternehmen bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheits-
schutzes zu beraten und zu unterstützen. Insbesondere hat er die anfallenden Arbeiten so zu koordinieren, daß es zu keiner gegenseitigen Ge-
fährdung bei der Ausführung kommt.
Für die Bestellung des SiGeKo ist der Bauherr verantwortlich.
Was kann die ARGA dabei für mein Unternehmen tun?
Die ARGA stellt für Ihr Bauvorhaben SiGeKos zur Verfügung, die über die erforderlichen Qualifikationen und über mehrjährige Berufserfahrung verfügen.
Nutzen Sie die Leistungen und Erfahrungen der ARGA, um Ihr Bauvorhaben vor unerwarteten Zeitverzögerungen und den damit verbundenen Kosten zu bewahren.