Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Warum Gefährdungsbeurteilung ?

Der Arbeitgeber/ Unternehmer und jede Führungskraft mit Personalverantwortung hat durch eine rechtsichere - schriftliche Beurteilung die mit der Arbeit verbundenen Gefährdung für Beschäftigte zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzuführen. (ArbSchG)

Die Hauptverantwortung obliegt hier dem oberstem Chef. Er muss nachweisen, dass er:

(A) die entsprechend befähigte Führungskraft ausgewählt oder entsprechende Weiterbildungen initiiert hat,

(O) die Arbeit der Führungskraft so organisiert hat, dass diese die Beurteilungen auch machen kann,

 eine Untersützung bestellt hat um den Führungskräften hierbei fachliche Hilfestellungen geben zu können.

(K) nachweislich die Vollständigkeit, Vollzähligkeit und den fachlichen Inhalt der Gefährdungsbeurteilungen kontrolliert hat.

Ziele sind hierbei die Schädigungslosigkeit, Ausführbarkeit und Zumutbarkeit der aufgetragenen Arbeiten so sicherzustellen, dass die Zufriedenheit und die Gesundheit der Mitarbeiter/-innen gefördert wird.

Wird die Gefährdungsbeurteilung in die Organisation des Unternehmens integriert, hilft sie die betrieblichen Abläufe zu optimieren und die Beschäftigten zu motivieren.

Was kann die ARGA dabei für mein Unternehmen tun ?

Wir  bieten Ihnen und Ihrem Unternehmen folgende Dienstleistungen rund um das Thema Gefährdungsbeurteilungen an:

  • Prüfung und Bewertung bestehender Gefährdungsbeurteilungen.
  • Schulung und Beratung von Unternehmern / und Führungskräften mit Personalverantwortung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen von:

  • Betrieben und Unternehmen gesamt mit Risikobewertungen und Empfehlungen notwendiger Maßnahmen.
  • Bildschirmarbeitsplätzen. Auf Wunsch auch mit ergonomischer Unterweisung.
  • Mutterschutz - Gefährdungsbeurteilung mit betriebsmedizinischer Stellungnahme und Unterweisung der werdenden Mutter.
  • Psychische Belastungen - Gefährdungsbeurteilung zur Feststellung ob Maßnahmen notwendig sind.
  • Tätigkeitsbezogene - Gefährdungsbeurteilungen z.B.: Arbeitsmittel, Baustellen, Brandschutz .......
  • ! HOMEOFFICE unter Berücksichtigung akzeptierbarer Abweichungen zum Fest-Büro.

Teilweise sind diese Schulungen / Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen auch online mittels Webinar oder direkter Videokonferenz möglich.

Anfragen an info@arga.de