Spielplätze

Warum müssen Spielplätze überprüft werden?

Einem Betreiber von Spielplätzen obliegt grund-
sätzlich die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
Die Verletzung dieser Pflicht kann im Schadensfall zu straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen führen.

Die aktuelle Rechtssprechung fordert inzwischen, dass

  • der Spielplatz keine Gefährdungen für die Benutzer oder für Dritte entstehen lässt
  • für den Spielplatz ein Sicherheitsmanagement vorhanden ist

Diese Forderungen können erfüllt werden, wenn für den Spielplatz die Normenreihe DIN EN 1176 eingehalten wird. Diese Normen beinhalten nicht nur technische Anforderungen an Spielgeräte, sondern legen auch ein systematisches Kontroll- und Überwachungsschema fest.

Welche Leistungen bietet die ARGA an?

Die ARGA berät Sie in einem ersten Schritt umfassend über die Möglichkeiten, die Anforderungen der DIN EN 1176 zu erfüllen.

Auf Basis dieser Beratung entwicklen wir für Sie ein maßgeschneidertes Sicherheitskonzept. Die ARGA unterstützt Sie bei der Umsetzung und Fortschreibung dieses Konzepts, übernimmt die Durchführung der erforderlichen Hauptinspektionen und erstellt eine rechtssichere Dokumentation aller Aktivitäten.

Fordern Sie Angebot der ARGA an - für Ihre Sicherheit und für die Sicherheit der Kinder, die Ihre Spielplätze nutzen.