Compliance

Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG)

Interne Meldestelle für Ihr Unternehmen

Im Juni 2023 trat das neue HinSchG in Deutschland in Kraft. Das HinSchG regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Hierzu können sie die interne (vom Unternehmen eingerichtete) oder externe (angesiedelt beim Bundesdatenschutzbeauftragten) Meldestelle kon-taktieren.

Unternehmen ab 50 MA sind verpflichtet, eine interne Meldestelle aufzubauen. Hierbei müssen verschiedene komplexe rechtliche und prozessuale Vorgaben eingehalten werden. Bei Verstößen gegen die Einrichtung der internen Meldestelle können Geldbußen in Höhe von 20.000 EUR von den Behörden verhängt werden. Bei der Nichteinhaltung von Vertraulichkeit, Repressalien gegen die Hinweisgeber oder Behinderung der Kommunikation drohen Strafzahlungen bis zu 100.000 EUR.

Was kann die ARGA dabei für mein Unternehmen tun?

Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern (Datenschutzbeauftragte) bauen wir für Sie die interne Meldestelle für Ihr Unternehmen auf und sorgen für einen professionellen Betrieb. Dabei stehen die Anonymität, Vertraulichkeit, Datenschutz und die Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Prozesse im Vordergrund. Zu unseren Leistungen gehören:

  • Einrichtung und Bereitstellung der Meldekanäle (Telefon/Anrufbeantworter, Web-Portal)
  • Schulung der Mitarbeiter bei Bedarf
  • Dokumentation der eingehenden Meldungen und Sachverhalte
  • Bestätigung des Einganges der Meldung an die meldende Person (spätestens nach 7 Tagen)
  • Kontakt mit der meldenden Person bei Bedarf (auf Wunsch auch persönlich)
  • Prüfung der Stichhaltigkeit der Meldung
  • Rückmeldung nach 3 Monaten an die hinweisgebende Person
  • Datenlöschung nach Abschluss des Verfahrens und entspr. Aufbewahrungsfristen

Dokumentation und Prozesse werden durch eine leistungsfähige Software-Lösung unterstützt.

Bei Interesse erstellen wir Ihnen gern ein Angebot.

Kontakt: Klaus Fröhlich klaus.froehlich@arga.de