Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)

Warum müssen Beurteilungen der Arbeitsbedingungen gemacht werden?

Jeder Arbeitgeber/Unternehmer/Führungskraft-mit Personalverantwortung hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (kurz: eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und sich hieraus ergebende Maßnahmen umzusetzen. (vgl. Arbeitsschutzgesetz §§ 5 u. 6)

Die Verkehrssicherungsplicht verpflichtet den Eigentümer, in regelmäßigen Abständen Baukonstruktionen, Schutzeinrichtungen, technische Anlagen sowie Außenanlagen zu überprüfen, damit Gefahren frühzeitig erkannt und abgewiesen werden.

Wie kann die ARGA Sie bei der Risikominimierung in diesem Bereich unterstützen?
 

  • In Form von Aufklärungs- und Beratungsgesprächen
  • Begehungen vor Ort zur Erfassung des IST-Standes
  • Bestandsdatenerfassung mit Fotodokumentation
  • Beratung zur Abstellung evtl. Mängel
  • Unterstützung bei evtl. Streitfällen

Fordern Sie ein Angebot bei der ARGA an. Wir unterstützen Sie gerne in diesem Bereich, damit auch in Ihrem Unternehmen das Risiko der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfolgung vom Aufsichtsrat bis zum Hausmeister optimal minimiert wird.