Sicherheitskoordinator auf Baustellen
Die Baustellenverordnung verlangt für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Firmen tätig sind, die Bestellung eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGe-Ko). Er muss über spezielle Koordinationskenntnisse verfügen und eine baufachliche Ausbildung besitzen.
Lehrinhalte
Teil 1 - Arbeitsschutz
- Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
- Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
- Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG
- Vorschriften der Unfallversicherungsträger
- Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten
- Gefährdung durch Absturz
- Sicherer Einsatz von Gerüsten
- Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen
- Gefährdungen durch Elektrizität
- Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
- Gefährdungen durch Gefahrstoffe
- Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten
- Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten
- Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr
- Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten
- Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration
- Einrichtungen der Ersten Hilfe
- Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Arbeitszeitregelungen
Dauer: 4 Tage
Teil 2 - Koordination
- Die Baustellenverordnung
- Aufgaben des Koordinators
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
- Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
- Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators
- Umgang mit Konfliktsituationen
- Rechtliche Grundlagen
Dauer: 4 Tage