Sicherheitsbeauftragter gem. SGB VII
In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen ein oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen kann den Bedarf auch früher oder zu mehreren Sicherheitsbeauftragten ergeben.
Ein Sicherheitsbeauftragter kann auf Mängel rechtzeitig hinweisen. Sicherheitsbeauftragte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Mitarbeitenden, Vorgesetzten, Fachleuten für den betrieblichen Arbeitsschutz sowie der Unternehmensleitung.
Zudem sind sie fest in die betriebliche Arbeitsschutz-Organisation eingebunden.
Als Ehrenamt beraten Sie unverbindlich, vermitteln, schlagen Lösungen vor - und sind dabei stets "ganz nah dran" an der Arbeitssituation ihrer Kolleginnen und Kollegen vor Ort.
- Auf Anfrage kann dieses Seminar auch in Englischer Sprache erfolgen -
Lehrinhalte
1. Tag - Allgemeiner Teil
- Grundlagen der Arbeitssicherheit
- Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen
- Die Rollen der Arbeitsschutzfunktioner
- Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte
- Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
2. Tag - Spezieller Teil
- Gefährdungen und Belastungen
- Schutzmaßnahmen und deren Wirkung
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
- Brandgefahren
- Flucht- und Rettungswege
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Die zeitgemäße Ergonomie
Dauer: 2 Tage
Anfragen über: akademie@arga.de